SCHÖNER WOHNEN UND STEUERN SPAREN.
Energiesparende Wärmedämmung, Wohnungsaus- und -umbau,
Raumgestaltung - profitieren Sie von der Steuerersparnis für Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.
- Raum- und Fassadengestaltung
- Aus- und Umbau von Wohnräumen, Badezimmer, Dachgeschoss und Keller
- Bodenbelagarbeiten
- Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
- Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen und Zäunen
- Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten
Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten.
Die Steuerermäßigung gilt für:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung der Heizungsanlage, von Fenstern oder Außentüren
- Einbau einer Lüftungsanlage oder von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein
- Es handelt sich um selbst genutztes Eigentum
- Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen (Meisterpflicht Maler /Stuckateur) ausgeführt werden und Rechnung muss durch dieses Fachunternehmen ausgestellt werden
- Keine anderen steuerlichen Erleichterungen wie für Baudenkmäler und haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen dürfen parallel in Anspruch genommen werden
- Einhaltung von technischen Mindestanforderungen (bei Außenwärmedämmung ein U Wert von 0,20 W/(m2K), was etwa einer Dämmstoffdicke von 12-20 cm je nach Dämmstoff entspricht).
Änderungen vorbehalten. Quelle: Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz / Stand April 2023