Malerbetrieb Schmitt
Willkommen in unserer Welt der Farben, Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten


SCHÖNER WOHNEN UND STEUERN SPAREN.


Energiesparende Wärmedämmung, Wohnungsaus- und -umbau,
Raumgestaltung - profitieren Sie von der Steuerersparnis für Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung.

  • Raum- und Fassadengestaltung
  • Aus- und Umbau von Wohnräumen, Badezimmer, Dachgeschoss und Keller
  • Bodenbelagarbeiten
  • Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
  • Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen und Zäunen
  • Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
  • Aufwendungen für Wartungsarbeiten


Seit dem 1. Januar 2020 kann die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt beteiligt sich mit 20% der Kosten.


Die Steuerermäßigung gilt für:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Heizungsanlage, von Fenstern oder Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage oder von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.


    Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein

  • Es handelt sich um selbst genutztes Eigentum
  • Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen (Meisterpflicht Maler /Stuckateur) ausgeführt werden und Rechnung muss durch dieses Fachunternehmen ausgestellt werden
  • Keine anderen steuerlichen Erleichterungen wie für Baudenkmäler und haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen dürfen parallel in Anspruch genommen werden
  • Einhaltung von technischen Mindestanforderungen (bei Außenwärmedämmung ein U Wert von 0,20 W/(m2K), was etwa einer Dämmstoffdicke von 12-20 cm je nach Dämmstoff entspricht).

Änderungen vorbehalten. Quelle: Hauptverband Farbe Gestaltung Bautenschutz / Stand April 2023

 

 
 
 
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